Schwingen2019-04-27T15:16:15+00:00

Wichtige Informationen für Schwinger und Kampfrichter

ALLGEMEINES

Die Abwicklung des Schwingfestes richtet sich nach dem technischen Regulativ des ESV. Von allen Teilnehmern wird korrektes Verhalten erwartet. Reklamationen können nur beim Präsidenten des Kampfgerichts angebracht werden.

ABMELDUNGEN

Allfällige Abmeldungen sind spätestens bis Freitag, 30. Mai 2019, 13 Uhr, begründet, über den technischen Leiter des Klubs dem Kampfgerichtspräsidenten mitzuteilen: René Riedweg, Tel. 041 486 27 23 oder 079 229 37 37, E-Mail: [email protected]

BEKLEIDUNG

Sennenschwinger tragen ein strapazierfähiges, nicht buntes Hemd und eine dunkle Hose. Die Turnerschwinger tragen ein weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln und eine lange weisse Hose. Die Bekleidung muss dienlich, sauber und frei von Werbeaufschriften sein. Die Kampfrichter tragen eine dunkle Hose, ein weisses Hemd und den Chüjermutz.

ANTRETEN

Die Schwinger sind aufgefordert, pünktlich und in Wettkampfbekleidung anzutreten. Mangelnde Disziplin oder unkorrektes Verhalten können vom Kampfgericht mit Ausschluss gehandelt werden. Die Kampfrichter müssen an der Kampfrichtersitzung anwesend sein.

RANGVERKÜNDIGUNG

Die Schwinger sind aufgefordert, zur Rangverkündigung sich pünktlich und in entsprechender Kleidung vor dem Portas-Festzelt zum Einmarsch bereitzuhalten. Alle Kranzgewinner marschieren gemeinsam zur Rangverkündigung. Sennenschwinger tragen eine dunkle Hose und den Chüjermutz, die Turnerschwinger tragen ein weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln, eine lange weisse Hose und das Turnerband.

EHRENGABE

Es ist eine Pflicht und Ehrensache für die Schwinger, die erhaltene Gabe dem Spender innerhalb von zwei Wochen nach dem Fest zu verdanken.

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